Reputationsrecht – Nutzer vertrauen Google – Marktmacht von Google

9. Mai 2022

Reputationsrecht - Nutzer vertrauen Google - Marktmacht von Google

Durchfahrt verboten, weil Google es so will. Untersuchungen belegen, dass die meisten Menschen bei wichtigen Entscheidungen die Suchmaschine Google nutzen und den Suchergebnissen vertrauen, die die Suchmaschine auswirft. Wer also viel Geld investieren will oder sich fragt, wie die Operationsmethode gegen eine schlimme Krankheit einzuordnen ist, fragt Google und erhält die Ergebnisse.Die Suchmaschine Google hat einen Marktanteil von 95 Prozent, d.h. von 20 Anfragen landen 19 bei Google. Aus diesem Grunde ist die Bedeutung von Google und auch der rechtliche Rahmen für maßgebliche Entscheidungsprozesse der Gesellschaft sehr wichtig. Was ist z.B. mit negativen Ergebnissen, die dann faktisch einem Gewerbeverbot des Betroffenen gleichkommen? Wie ist die Situation zu bewerten?

Korrektheit und Genauigkeit der Suchergebnisse

Vertrauen entsteht nur, in dem über längere Zeit die Erwartungshaltung nicht enttäuscht wird. Die Suchmaschine Google hat eigene Ansprüche an die Qualität der Suche und der Ergebnisse definiert: „Unsere Produkte sind so konzipiert, dass sie riesige Mengen an Material sortieren und Inhalte liefern, die am besten zu Ihnen passen. Dies bedeutet insbesondere die Bereitstellung hochwertiger Informationen und vertrauenswürdiger Werbebotschaften in Kontexten, die anfällig für Gerüchte und die Verbreitung falscher Informationen sind (z. B. Eilmeldungen). Während jedes Produkt und jede Dienstleistung dies anders implementiert, teilen wir wichtige Prinzipien, die unsere Algorithmen behandeln. Websites und Inhaltsersteller werden fair und gleich behandelt:
• Informationen werden durch „Ranking-Algorithmen“ organisiert.
• Diese Algorithmen sind darauf ausgerichtet, die Nützlichkeit unserer Dienste, gemessen am Benutzer, sicherzustellen.“

Google bemüht sich also um gute Ergebnisse und tritt Manipulationen entgegen, außerdem sei Google transparent, wie es zu den Suchergebnissen kommen würde – näheres findet sich hier.

Wie vertrauenswürdig finden die Nutzer die Google Suchergebnisse?

Angesichts von Milliarden von Suchanfragen am Tag und einer Nutzermenge von ca. 4.3 Milliarden Menschen, die auf der Welt das Internet nutzen, liegt es auf der Hand, dass Google ständig genutzt wird. In einer Befragung, die natürlich auf freiwilliger Basis funktioniert hat, gaben global an, „inwieweit sie wichtige finanzielle, rechtliche oder medizinische Entscheidungen auf der Grundlage von Informationen getroffen haben, die sie bei der organischen Suche gefunden haben. Die Mehrheit (51Prozent) der Befragten gab an, dass sie „sehr häufig“ oder „häufig“ wichtige Lebensentscheidungen auf der Grundlage von Google-Informationen treffen, während 39 Prozent wichtige rechtliche Entscheidungen treffen und 46 Prozent wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Nur 10-13 Prozent der Befragten gaben an, dass sie diese wichtigen Lebensentscheidungen niemals auf der Grundlage der Informationen treffen, die sie bei Google gefunden haben.“

Suchergebnisse zu medizinischen Fragen

Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts, soll Arthur Schopenhauer gesagt haben und er hatte Recht. Bei Krankheiten und medizinischen Fragen wird das Internet massiv genutzt; 72 Prozent der Nutzer gaben an bei medizinischen Fragen Suchergebnisse zu Rate zu ziehen. Je jünger, desto mehr gehen so vor. 94 Prozent der Jüngeren glauben an Google und die Verbesserung der Suchergebnisse der letzten Jahre.

Nachrichten, Wirtschaft und politische Recherchen

Die Mehrheit der Befragten (61 Prozent) stimmt zu oder stimmt nachdrücklich zu, dass Google im Laufe der Zeit bessere, vertrauenswürdige Nachrichten und politische Inhalte angezeigt hat. Nur 13 Prozent stimmen dieser Aussage nicht oder überhaupt nicht zu. Auch hier zeigt sich ein Altersgefälle, weil die Jüngeren den Suchergebnissen mehr vertrauen als ältere Menschen. Die Meinungsmacht zeigt sich auch hier, weil der überwiegende Teil bei Fragen und Bewertungen die Suchmaschine zu Rate zieht und den Suchergebnissen vertraut. Es ist schon erstaunlich, dass diese Macht und deren Kontrolle so viele Jahre faktisch nicht juristisch kontrolliert wurde und dass kaum Regeln bestehen.

Digital Service Act – Europäische Gemeinschaft will einen Rechtsrahmen schaffen

Ende April 2022 haben sich die Vertreter EU Kommission, Rat und Parlament auf das Gesetz für die Regulierung des Internets geeinigt, den Digital Services Act. Diese Rechtsnormen gelten wie die Datenschutzgrundverordnung in der gesamten Europäischen Union. Manchmal wird auch vom  „Grundgesetz des Internets“ gesprochen. Neben dem Wettbewerbsrecht, dass mittels des Digital Markets Act geregelt werden soll, macht die Europäische Union jetzt Ernst und versucht ein übergreifendes Regelwerk zu schaffen, um auch Suchmaschinen gesetzlich zur Fairness und Transparenz zu zwingen und gegen Hass und falsche Nachrichten vorzugehen. Bis heute gilt, dass im Internet noch immer das Recht des Stärkeren gilt und es in den letzten Jahren nicht gelungen war, die Rechte von Opfern von falschen Darstellungen und unberechtigter negativer Kritik zu schützen. Ganz im Gegenteil – wegen der Bedeutung der Suchmaschine – hat sich eine ganze Manipulationsindustrie gebildet, die die Suchergebnisse  – je nach Motivlage – zu verändern sucht.

Rechtslage – schlechte und falsche Ergebnisse bei Google löschen

Bisher hat die deutsche Rechtsordnung große Schwierigkeiten falsche oder schlechte Ergebnisse bei den Suchergebnissen zur Löschung zu bringen. Ursachen sind komplexe technische Fragen, das Desinteresse der großen Tech-Unternehmen an Kontrolle und Regulierung und die Überstaatlichkeit des Internets als globale Herausforderung. Zudem fehlen gesetzliche Grundlagen, so dass erst einmal folgendes gilt: das deutsche Recht wird und wurde in das Internet übertragen. So sind die Regeln des Presserechts und Urheberrechts in das Internet übertragen worden. Außerdem gilt: Technik ist unschuldig. Erster Ansprechpartner ist immer der Täter, also derjenige, der einen Inhalt erstellt und verbreitet oder dem die Internetseite gehört. Der Europäische Gerichtshof hat schon 2014 geurteilt, dass es ein Recht auf Vergessen gibt; außerdem haben sich eine Fülle von Urteilen ergeben, rund um die Löschung von Informationen aus dem Internet, die Grundlage des Reputationsrecht bilden und eine erhebliche Bedeutung haben.

Beispiel negativer Internetreputation durch Google Suchergebnisse

Beispiel: ein  Konkurrenzunternehmen ist nicht gut auf euch zu sprechen oder ihr werdet einfach als Privatperson diffamiert. Das ist schlimm, plötzlich ist man bei der Schwiegermutter nicht mehr angesehen oder Produkte der eigenen Fabrik werden nicht mehr verkauft. Dann ist es schwer, weil häufig der Täter nicht gefasst werden kann, weil er sich in der Anonymität des Internet versteckt. Dann muss man sich der Suchmaschine auseinandersetzen. Jetzt kann das Urteil des Europäischen Gerichtshof mit dem Recht auf Vergessen angeführt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt, dass abgewogen werden muss, ob  ein öffentliches Interesse besteht an der Berichterstattung oder ob die privaten Belange, in Ruhe gelassen zu werden, überwiegen. Diese Abwägung findet ihren Ausdruck in dem Art. 17 Datenschutzgrundverordnung. Zudem gilt: alte Daten und Persönlichkeitsverletzungen müssen ebenfalls gelöscht werden. Auch Fakebewertungen veranlasst von Mitbewerbern müssen gelöscht werden. Außerdem Bilder von Personen, die mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind, müssen gelöscht werden. Ein weiteres großes Thema sind Bewertungen, die falsch sind, und deren Behandlung aus rechtlicher Sicht. Jedenfalls gilt: hüte Dich vor fehlerhaften Informationen im Internet, das kann „böse“ ausgehen.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Volkswirt, Stud. Iur

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Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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